BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG
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Einlagensicherung

Ihre Einlagen sind bei uns sicher. Wir, die Bank für Wohnungswirtschaft AG, ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).

Der Einlegerschutz umfasst sämtliche Einlagenarten. Im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.

Einlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind gem. § 7 Abs. 5 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Miteigentümer gesichert.

Weitere Details, sowie zusätzliche Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie über den folgenden Link: www.edb-banken.de